Ab 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union. Auch private Vermieter sind von den neuen Regelungen betroffen. Denn auch sie verarbeiten regelmäßig personenbezogene Daten wie z.B. Schufa-Auskunft, Fragebögen, SEPA-Lastschrift oder Nebenkostenabrechnung. Vermieter sollten daher künftig einige Punkte im Umgang mit den Daten ihrer Mieter beachten; anderenfalls können hohe Geldstrafen oder Schadensersatzansprüche von Mietern drohen.
In der Praxis bestehen für Familien von gerichtlich bestellten Betreuten nicht selten große Schwierigkeiten, noch am Leben ihrer Angehörigen teilzuhaben. Die Betreuer haben weitgehende Rechte, auch in finanziellen Angelegenheiten. Bisweilen grenzt es sogar an finanziellen Missbrauch. Es kann weiter gehen bis zur Heimeinweisung und dem Verkauf von Vermögenswerten, auch etwa einer Immobilie. Deshalb ist es besonders wichtig, rechtzeitig mit einer auf Immobilieneigentümer zugeschnittenen Vollmacht für den Ernstfall vorzusorgen.