Reform der Grundsteuer

    Wie steht es eigentlich um die Reform der Grundsteuer? Nicht nur der Eigentümerverband Haus & Grund verfolgt dies mit großer Aufmerksamkeit, heißt es in einer Pressemeldung des Ortsvereins. Denn die Grundsteuer ist mietrechtlich auf die Mieter umlegbar, was bedeutet, dass jede Änderung auch von Mietern mitzutragen wäre, wenn es vertraglich so geregelt ist. Bekanntlich wurde es den Ländern seitens des Bundes freigestellt, eigene Grundsteuergesetze zu erlassen. Auch die Landesregierung in Baden-Württemberg hat Ende Juli in erster Lesung einen eigenen Gesetzentwurf behandelt. In dem dort entworfenen „modifizierten Bodenwertmodell“ ist vorgesehen dass künftig eine Bodenwertsteuer auf Grundvermögen erhoben wird. Damit folgte die Regierung dem Aufruf einer von zahlreichen Verbänden, Bürgermeistern und Privatpersonen ins Leben gerufenen Aktion „Grundsteuer: Zeitgemäß!“

    Grundlage für die Neuberechnung der Grundsteuer sollen im Südwesten künftig die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert sein. Für die Bewertung werden beide Werte miteinander multipliziert. Im weiteren Schritt wird eine gesetzlich festgelegte Steuermesszahl angewandt – modifiziert nach der Nutzung des Grundstücks. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke soll es einen Abschlag geben. Die Gebäudefläche spielt keine Rolle.

    Gleich mehrere Ziele soll das Bodenwertmodell erreichen: Die Reduzierung des Landschaftsverbrauchs und damit den Schutz der Natur – aber auch eine Lenkungsfunktion: Investitionen in bebaubare Flächen und in den Gebäudebestand führen künftig, im Gegensatz zu heute, nicht mehr zu einer höheren Steuerlast. Dafür werden unbebaute, aber bebaubare Flächen höher besteuert und folglich die Spekulation mit Bauland und Leerständen nicht länger belohnt. Dies erhöht unter anderem das Marktangebot an voll erschlossenen, innerörtlichen Bauflächen und reduziert den Bedarf an Neubaugebieten auf der grünen Wiese entsprechend. Das Modell sei, so heißt es, „rechtssicher, sehr einfach zu verwalten und aus Bürgersicht leicht verständlich und nachvollziehbar“.

    Was jedoch von den Befürwortern dieses Modells als „Meilenstein“ auf dem Weg zu einer modernen, nachhaltigen und gerechten Steuerpolitik gefeiert wird, sieht man andernorts durchaus kritischer. Der Bund der Steuerzahler rechnet bei dem neuen Modell mit massiven Belastungen für Bewohner von Ein- und Zweifamilienhäusern. Es sei deshalb zu befürchten, dass es bei der Reform auch zahlreiche Verlierer geben werde. Das hätten aktuelle Beispielberechnungen des Verbands für zehn Kommunen im Land ergeben. Es werde auch kaum vermittelbar sein, dass die Besitzer eines kleinen alten Häuschens genauso viel Grundsteuer zahlen sollten, wie die Besitzer eines großzügigen Neubaus auf einem Grundstück gleicher Größe und gleicher Lage.

    Nach wie vor haben die Kommunen auch in Zukunft eine Schlüsselrolle, weil sie den Steuersatz in eigenem Ermessen festlegen dürfen. Und da, so Haus & Grund Vereinsvorsitzender Rudolf Berger, „liege der Hase im Pfeffer“. Denn die seitens des Bundesfinanzminister Scholz immer wieder beteuerte „Aufkommensneutralität“ funktioniere nur, wenn die Kommunen bei der Festlegung der neuen Hebesätze ab 2025 mitmachten.
    Doch die Corona Krise mit den massiven Gewerbesteuerausfällen hat schon jetzt riesige Löcher in die Kassen der Kämmerer gerissen. Die Befürchtung sei groß, dass der Versuchung, mit Hilfe der Grundsteuerreform diese Löcher ganz oder teilweise zu stopfen, nicht widerstanden werden kann. Doch der Grundbesitz dürfe keinesfalls ein Anknüpfungspunkt für die Sanierung klammer Kassen werden, so der Haus & Grund Sprecher. Dies sei vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Edith Sitzmann, die Finanzministerin der Landesregierung, müsse deshalb beim Wort
    genommen werden. Sie hatte bei der Vorstellung des Bodenwertmodells verkündet: „Uns war wichtig, Wohnen nicht zu verteuern“.

    Der Beitrag in der Verbandszeitschrift kann nachfolgend eingesehen oder hier heruntergeladen werden.


    Grundsteuerreform